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1 Ernährungsberatung

Zur Ernährungsberatung kann jeder kommen, dem eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung wichtig ist. Eine Altersbegrenzung gibt es dabei nicht. Besuche sind einzeln, als Paar oder als Familie möglich. Es ist keine ärztliche Verordnung notwendig, dennoch beteiligt sich ein Großteil der Krankenkassen im Rahmen des § 20 SGB V an den Kosten. Bitte informieren sie sich dazu.

2 Ernährungs- und Diättherapie

Eine diättherapeutische Maßnahme (Diättherapie § 43 SGB V) muss ärztlich verordnet sein und wird in den meisten Fällen von den Krankenkassen bezuschusst. Bitte informieren sie sich vorher.

Folgende Indikationen sind möglich:

  • Übergewicht / Adipositas
  • Untergewicht/ Mangelernährung
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane
  • Herz- Kreislauferkrankungen (Fettstoffwechselstörungen)
  • Zöliakie sowie Intoleranzen bzgl. Laktose, Fructose, Histamin
  • Ernährung bei Krebserkrankungen
  • uvm.

Es sind auch Hausbesuche möglich. Entsprechende Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.